Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung zielen auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits.
Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind kollegiale und psychosoziale Ansprechpartner zuständig – selbst Einsatzkräfte der Rettungsdienste und Bereitschaften, die sich für die kollegiale Begleitung ihrer Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen qualifiziert haben. Fachlich begleitet werden diese von psychosozialen Fachkräften.